Hinweis gemäß § 8 Altölverordnung (AltölV)
Als Händler von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen sind wir gemäß § 8 der Altölverordnung verpflichtet, dich auf Folgendes hinzuweisen:
Altöl und ölhaltige Abfälle dürfen nicht in den Hausmüll, in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen.
Du bist als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Öle sowie beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle (z. B. Ölfilter und ölverschmutzte Tücher) fachgerecht und umweltgerecht zu entsorgen.
Du kannst das Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöls oftmals kostenfrei bei einer zugelassenen Annahmestelle (z. B. Recyclinghof, Schadstoffsammelstelle deiner Gemeinde) abgeben.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachte, dass Altöl als Gefahrstoff eingestuft ist. Ein unsachgemäßer Umgang oder eine falsche Entsorgung kann erhebliche Umweltschäden verursachen und ist strafbar.